Kosten

Die Kosten für Hebammenleistungen und die Betriebskosten des Kölner Geburtshauses werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt von den Hebammen und dem Geburtshaus mit diesen abgerechnet.

Ab der Schwangerschaftswoche 37+0 sind unserer Hebammen rund um die Uhr zur Geburt erreichbar. Dafür fällt eine Rufbereitschaftspauschale an, die von den meisten Krankenkassen bezuschusst wird.

Wenn die Geburt als Hausgeburt zu hause stattfindet, wird hierfür eine Nutzungspauschale in Höhe von 200,- Euro fällig.
Da diese Nutzungspauschale für keine medizinische Leistung berechnet wird, kann sie deshalb nicht über die Hebammengebührenordnung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Sie müssen diese Kosten also privat tragen.

Die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs bei uns werden für die Schwangere von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Für eine Begleitperson kostet der Kurs 125,- Euro, (bzw. 110,- Euro für unseren Kurs „Geburtsvorbereitung ab dem 2. Kind“). Manche Krankenkassen haben auch hierfür auf Antrag mittlerweile eine (Teil-) Erstattung in ihrem Leistungsprogramm – fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenversicherung konkret danach.

Besteht eine private Krankenversicherung, müssen die individuellen Bedingungen mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden. Für Rückfragen zu den Kosten für privat Versicherte oder bei Zahlungsschwierigkeiten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsführerin auf. Vielleicht finden wir dann einen Weg, Ihnen zu helfen.